Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
1C 651/2017
Sentenza del 9 marzo 2018
I Corte di diritto pubblico
Composizione
Giudici federali Merkli, Presidente,
Eusebio, Chaix,
Cancelliere Crameri.
Partecipanti al procedimento
Tamara Merlo,
ricorrente,
contro
Consiglio di Stato della Repubblica e Cantone Ticino, Residenza governativa, 6501 Bellinzona.
Oggetto
Votazione cantonale del 12 febbraio 2017 concernente
la modifica costituzionale "Per una maggiore protezione giuridica degli animali",
ricorso del 27 novembre 2017 contro la decisione del Gran Consiglio della Repubblica e Cantone Ticino
del 16 ottobre 2017.
Fatti:
A.
Il 12 febbraio 2017 ha avuto luogo, tra altre, la votazione cantonale concernente la modifica dell'art. 14 cpv. 1 lett. n
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
|
1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
B.
Contro la proclamazione dei risultati della votazione, l'11 marzo 2017 Tamara Merlo ha inoltrato un ricorso al Gran Consiglio, rilevando che una differenza di 35 voti su 95'951 schede computabili rappresenterebbe un evento eccezionale, tale da implicare un possibile errore nel conteggio delle schede. Con decisione del 16 ottobre 2017 il Parlamento cantonale, in assenza di indizi concreti di un conteggio errato, ha respinto il ricorso.
C.
Tamara Merlo impugna questa decisione con un ricorso in materia di diritto pubblico al Tribunale federale. Chiede, in via principale, di riformarla nel senso di annullarla e di ordinare il riconteggio delle schede di voto, nonché il riesame delle decisioni relative alle schede nulle; in via subordinata postula di rinviare gli atti al Gran Consiglio per una nuova decisione.
Invitati il Legislativo e l'Esecutivo cantonali a esprimersi sul ricorso, in particolare con riferimento all'art. 164 cpv. 1 LEDP, nella risposta il Consiglio di Stato rileva che l'impostazione vigente dei rimedi giuridici non è soddisfacente e che il 20 aprile 2016 ha licenziato il messaggio n. 7185 relativo alla revisione totale della LEDP, il quale in questo ambito prevede in sostanza di togliere la facoltà di ricorso al Gran Consiglio, per cui sarebbe dato il ricorso diretto al Tribunale federale sulla base dell'art. 88 cpv. 2
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
La ricorrente, con osservazioni del 2 marzo 2018, accennando a un'asserita mancanza di trasparenza riguardo alle addotte irregolarità, non si pronuncia sul quesito decisivo del mancato esaurimento delle vie di ricorso cantonali.
Diritto:
1.
1.1. Il Tribunale federale esamina d'ufficio la sua competenza (art. 29 cpv. 1
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
1.2. Riguardo all'ammissibilità del gravame, la ricorrente fa riferimento all'art. 164 cpv. 1 della Legge ticinese del 7 ottobre 1998 sull'esercizio dei diritti politici (LEDP), secondo cui le decisioni dell'Ufficio cantonale di accertamento sono impugnabili dinanzi al Gran Consiglio. Richiama poi, a torto, l'art. 82 lett. a
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
2.
2.1. Anche i ricorsi ai sensi dell'art. 82 lett. c
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
Sotto il profilo dell'art. 29a
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
2.2. Allo scopo di adeguare il sistema giudiziario amministrativo ticinese agli art. 29 a
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
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b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
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ritenuto che, grazie all'eccezione dell'articolo 88 cpv. 2
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c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
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l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
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2.3. Nella risposta, il Consiglio di Stato, richiamando le controversie relative alle competenze decisionali del Gran Consiglio e del Tribunale cantonale amministrativo in merito alla votazione cantonale concernente il semisvincolo N2 a Bellinzona (sentenze 1C 153, 154 e 187/2013 del 21 febbraio 2014, in: RtiD II-2014 n. 1 e 1C 255/2014 e 1C 521/2014 del 3 marzo 2015, in: RtiD II-2015 n. 1), osserva che questa impostazione dei rimedi giuridici si è rilevata insoddisfacente e che nel frattempo sono emersi dubbi sulla compatibilità della regolamentazione ticinese con l'art. 88 cpv. 2
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c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
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f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
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j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
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ricorrere direttamente al Tribunale federale (pag. 62 seg.). Per converso, un'iniziativa parlamentare presentata nella forma generica il 13 marzo 2017 chiede, tolta la competenza al Gran Consiglio, di demandarla al Tribunale cantonale amministrativo. Precisato che detta revisione sarà discussa dal Parlamento nel corso della primavera 2018 e che la nuova legge potrebbe entrare in vigore entro la fine dell'anno, il Governo non si esprime oltre sull'ammissibilità del ricorso in esame, chiedendo di respingerlo nel merito.
2.4. Come visto l'art. 164 LEDP precisa che i ricorsi contro le decisioni dell'Ufficio cantonale di accertamento devono essere inoltrati al Gran Consiglio (cpv. 1); quelli contro altre votazioni per contro al Tribunale cantonale amministrativo (cpv. 2). Secondo l'art. 166a LEDP, il Parlamento e il Governo decidono i ricorsi in modo definitivo, salvo diversa disposizione della legge. Certo, nel quadro dell'adozione della sua "decisione", l'Ufficio cantonale di accertamento non dispone di per sé di un ampio margine di apprezzamento, limitandosi, come si evince dall'art. 51 cpv. 1 lett. a-c LEDP e dalla decisione impugnata, a verificare i risultati figuranti nei verbali trasmessi dagli uffici elettorali comunali, a decidere sulle questioni relative alle schede contestate nelle operazioni di spoglio davanti agli uffici elettorali comunali, a stabilire i risultati della votazione e a procedere alla loro proclamazione, ritenuto che ogni altra questione, per cui fosse eventualmente pendente ricorso, è decisa dall'autorità competente investita del ricorso medesimo (cpv. 2). Ciò non toglie ch'esso pronuncia una "decisione" e che il Gran Consiglio statuisce in seguito su un eventuale "ricorso" presentatogli contro la stessa.
2.5. Ciò nondimeno, decisivo è il disciplinamento dei rimedi di diritto istituito dalla LTF. Ora, secondo la prassi, l'eccezione dell'art. 88 cpv. 2
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c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
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Tribunale federale, che in tal caso deve statuire come prima e unica istanza giudiziaria, per di più in assenza di un accertamento dei fatti a livello cantonale; riguardo al carattere eccezionale della disciplina dell'art. 86 cpv. 3 vedi DTF 136 II 436 consid. 1.2 pag. 438). Fanno eccezione le decisioni su opposizione e quelle di riesame (DTF 143 I 426 consid. 3.1 e 3.3 pag. 432 seg.; sentenza 1C 570/2013, citata, consid. 1.2.2), fattispecie non realizzate nel caso in esame.
2.6. È vero che per questi atti, segnatamente per il rifiuto di procedere a un riconteggio, secondo il diritto federale i Cantoni sono liberi di prevedere o meno un rimedio di diritto cantonale: qualora lo istituiscano, l'ultima istanza di ricorso, conformemente all'art. 88 cpv. 2
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c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
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3.
3.1. Sotto il profilo della buona fede (art. 5 cpv. 3
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c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
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f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
3.2. La ricorrente richiama l'art. 103
SR 131.229 Verfassung von Republik und Kanton Tessin, vom 14. Dezember 1997 KV/TI Art. 14 - 1 Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
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1 | Der Kanton setzt sich dafür ein, dass: |
a | jeder seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten kann, gegen die Folgen von unverschuldeter Arbeitslosigkeit geschützt ist und in den Genuss von bezahlten Ferien gelangt; |
b | auf dem Arbeitsmarkt bei gleichen beruflichen Qualifikationen die Personen, die in seinem Gebiet leben, gegenüber jenen bevorzugt werden, die aus dem Ausland kommen (Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer); |
c | kein ausländischer Staat schweizerische natürliche oder juristische Personen so beim Zugang zu seinem Binnenmarkt behindert, dass dies dem Geist der mit dem Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge widerspricht; |
d | jeder eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden kann; |
e | Frauen vor und nach einer Geburt eine hinreichende wirtschaftliche Sicherheit geniessen; |
f | die Kinder über angemessene Entfaltungsmöglichkeiten verfügen und die Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden; |
g | die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt werden; |
h | alle sich nach ihren Fähigkeiten und Neigungen angemessen bilden und weiterbilden können; |
i | die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert wird und jeder seinen Beruf frei wählen kann; |
j | keine Bürgerin und kein Bürger seines Gebiets entlassen wird aufgrund eines diskriminierenden Entscheids, inländische Arbeitskräfte durch ausländische zu ersetzen (Verdrängungseffekt), oder spürbare Lohnsenkungen hinnehmen muss wegen des uneingeschränkten Zustroms ausländischer Arbeitskräfte (Lohndumping); |
k | eine gesunde berufliche Komplementarität von schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert wird; |
l | jede Person, die wegen Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedarf, die notwendige Pflege und ausreichende Unterstützung erhält; |
m | die natürliche Umwelt vor schädlichen und belastenden Einwirkungen geschützt und für die künftigen Generationen erhalten wird; |
n | der Grundsatz der Ernährungssouveränität eingehalten wird in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln, die eine abwechslungsreiche Ernährung ermöglichen, auf die nachhaltige Bodennutzung und auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger, über das eigene Ernährungs- und Produktionssystem entscheiden zu können.12 |
2 | Der Kanton fördert den Informationsfluss und sichert dessen Vielfalt. Er fördert die Kunst und die wissenschaftliche Forschung. |
Per questi motivi, il Tribunale federale pronuncia:
1.
Il ricorso è inammissibile.
2.
L'atto della ricorrente del 27 novembre 2017 è trasmesso al Tribunale cantonale amministrativo per trattazione.
3.
Non si prelevano spese giudiziarie.
4.
Comunicazione alla ricorrente, al Consiglio di Stato, per sé e in rappresentanza del Gran Consiglio, nonché al Tribunale amministrativo del Cantone Ticino.
Losanna, 9 marzo 2018
In nome della I Corte di diritto pubblico
del Tribunale federale svizzero
Il Presidente: Merkli
Il Cancelliere: Crameri